Einlagensicherung

Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH

Einlagen von Privatpersonen, Personengesellschaften und kleinen Kapitalgesellschaften bis zu einer Höhe von maximal 100.000 € deckt die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) ab. Gemäß Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAEG) gehören deutsche Banken, welche das Einlagengeschäft in privater Rechtsform betreiben, der Entschädigungseinrichtung qua Gesetz an.

Freiwilliger Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken

Darüber hinaus können die privaten Banken freiwillig im Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. mitwirken. Der Schutz des Einlagensicherungsfonds beginnt dort, wo die Sicherung der EdB aufhört. Er übernimmt im Falle der Insolvenz eines mitwirkenden Institutes die Einlagenteile, welche die 100.000 Euro-Grenze übersteigen, bis zur jeweiligen Sicherungsgrenze. Der Einlagensicherungsfonds schützt alle „Nichtbankeneinlagen“, also auch die Guthaben von Privatpersonen, Wirtschaftsunternehmen und öffentlichen Stellen.  Bei den geschützten Einlagen handelt es sich im Wesentlichen um Sicht-, Termin- und Spareinlagen sowie auf den Namen lautende Sparbriefe. Verbindlichkeiten, über die eine Bank Inhaberpapiere ausgestellt hat, wie zum Beispiel Inhaberschuldverschreibungen und Inhabereinlagenzertifikate, werden dagegen nicht geschützt.

Seit dem 1. Januar 2023 gelten Obergrenzen für den Schutzumfang der freiwilligen Einlagensicherung. Diese Grenzen orientieren sich am tatsächlichen Schutzbedarf der Einleger. Sie liegen ein Vielfaches über der gesetzlichen Einlagensicherung, so dass sich für die privaten Sparerinnen und Sparer durch diese Reform in der Regeln nichts ändert.

Das neue Sicherungssystem werden bis 2030 stufenweise umgesetzt:

  • Seit dem 1. Januar 2025 gilt ein Schutzumfang von maximal 5 Millionen Euro für private Sparer und maximal 50 Millionen Euro für geschützte Unternehmen.
  • Ab dem 1. Januar 2030 werden private Sparer bis maximal 1 Millionen Euro geschützt, geschützte Unternehmen mit bis zu 10 Millionen Euro.

Auch nach dem Jahr 2030 werden die Sicherungsgrenzen also deutlich höher liegen als bei den Einlagensicherungen aller anderen europäischen Staaten.

» Weitere Informationen

Die Mitgliedsinstitute des Bankenverband Nord sind mit wenigen Ausnahmen der Einlagensicherung des Bundesverbandes deutscher Banken angeschlossen. Die Münchener Hpothekenbank eG gehört zum Beispiel dem Einlagensicherungssystem des Genossenschaftsbereichs, die FIDOR Bank AG und die deutsche Kontor Privatbank AG der gesetzlichen Einlagensicherung und die AutoBank AG, die UBI Banca International S.A. die Südtiroler Sparkasse AG die Raiffeisenlandesbank Oberösterreich AG und die Svenska Handelsbanken AB (publ.) ihren Heimateinlagensicherungen an.

Die Sicherungsgrenzen der einzelnen Banken, die am Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken mitwirken, können im Internet abgerufen.

» Sicherungsgrenze abrufen

oder schriftlich angefragt werden unter: Bundesverband deutscher Banken e. V., Postfach 040307, 10062 Berlin.

Auf der entsprechenden Webseite des Einlagensicherungsfonds können zugleich Antworten auf "Häufig gestellte Fragen zur Einlagensicherung" eingesehen werden.